DSGVO und Videoüberwachung
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Videoüberwachung und die DSGVO

Almas Team

Was ist im Bereich Videoüberwachung zum Thema DSGVO zu beachten?

Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung – derzeit ein heißes Thema für alle Unternehmen in Deutschland –  geraten viele in Panik wegen der Auswirkungen der neuen Verordnung auf ihren Geschäftsalltag. Unternehmen müssen genau beachten, wie personenbezogene Daten gesammelt, gespeichert und verwaltet werden. Viele Bereiche wie die Nutzung von Videoüberwachung, werden dabei jedoch oft übersehen.

Die DSGVO – personenbezogene Daten

Bei den Vorschriften der DSGVO geht es vor allem darum, dass man weiß, wie man mit personenbezogenen Daten umgeht und geeignete und effiziente Kontrollen bzw. Maßnahmen implementiert. Da der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen vorschriftskonform sein und bei Sicherheitskontrollen dessen Korrektheit nachgewiesen werden muss, müssen Unternehmen sich dringend Klarheit darüber verschaffen, welche Auswirkungen die DSGVO für Sie hat.

Videoüberwachung dient dem bildlichen Erfassen von Personen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zu Sicherheits- oder zu Arbeitsschutzzwecken. Bildmaterial in dem Personen identifiziert werden können gelten in der neuen DSGVO als „personenbezogene Daten“. Mit diesem Bildmaterial muss die verantwortliche Person DSGVO-konform umgehen. Alle Verantwortlichen müssen in der Lage sein, das Erfassen und Nutzen personenbezogener Daten mittels einer Videoüberwachungsanlage zu begründen.

DSGVO & Videoüberwachung – was müssen Sie beachten?

Begründung

Wenn Sie im Umkreis Ihres Unternehmens Kameras zur Einbruchabsicherung installieren, so ist das leicht zu begründen. Wenn Sie jedoch Kameras im Gebäude platzieren möchten, etwa zur Überwachung der Bewegungsabläufe von Mitarbeitern, dann ist es nicht so einfach. Sie müssen für jede eingesetzte Kamera eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DFA) durchführen, in der der geplante Erfassungsbereich und der Grund für die Kamera anzugeben sind.

Andere informieren

Sie müssen alle Anwesenden vom Vorhandensein der Kamera in Kenntnis setzen und den Zweck der Datenerfassung deutlich machen. Das ist besonders wichtig, wenn der Zweck nicht offenkundig ist. Wenn Sie Mitarbeiter am Arbeitsplatz oder den Arbeitsschutz überwachen, so ist das deutlich hervorzuheben. Die Beschilderung ist obligatorisch.

Aufzeichnung

Videoüberwachungssysteme müssen regelbar sein, d.h. die Aufzeichnung muss unterbrochen werden können. Zusätzlich müssen Bild- und Tonaufnahme unabhängig voneinander angehalten werden können. Das gleichzeitige Aufnehmen von Bild und Ton könnte für unverhältnismäßig erachtet werden. Sie müssen die Gründe dafür plausibel darlegen und angeben, auf welche rechtlichen Grundlagen Sie sich stützen.

Die Überwachung durch Kameras darf im Normalfall nicht dazu verwendet werden, Konversationen von firmenfremden Personen oder Mitarbeitern in der Arbeitsumgebung aufzunehmen. Die Aufzeichnung von Konversationen ist ein sehr weitreichender Eingriff und würde eine detailliert belegte Begründung ihrer Angemessenheit erfordern.

Weiterhin ist regelmäßig zu überprüfen, ob Datums- und Zeitstempel in der Aufnahme korrekt sind.

Datenspeicherung, Aufbewahrungszeit und Zugriff

Eine bewährte Vorgehensweise bei der Datenspeicherung ist die Aufbewahrung von Videoaufnahmen für 30 Tage. Wenn Sie Daten länger aufbewahren möchten, müssen Sie in Ihrer Datenschutz-Folgenabschätzung oder bei der Datenschutzüberprüfung angeben, wie lang und zu welchem Zweck Sie die Daten benötigen.

Die Daten müssen sicher aufbewahrt und durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen geschützt werden, um unberechtigtes Abfangen und unberechtigten Zugriff zu unterbinden. Es ist wichtig, dass eine schriftliche Richtlinie zur Aufbewahrung von Informationen vorliegt und dokumentiert ist, die von jenen, die die VÜA bedienen, verstanden wird.

Einsicht

In den DSGVO-Vorschriften heißt es: „Personen, deren Gesicht durch Kameraüberwachung aufgenommen wurde, haben das Recht auf eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten im Filmmaterial.“ Alle Personen die durch Ihre Kamera gefilmt wurden haben das Recht das Material zu verlangen, da es sich um personenbezogene Daten gemäß DSGVO handelt. Bei der Datenanforderung ist ein bestimmtes Verfahren einzuhalten: Es muss ein „Auskunftsersuchen über personenbezogene Daten“ erstellt werden, dem Sie binnen 40 Tagen nachzukommen haben. Sind im Material auch andere Personen zu sehen, so sind die Gesichter dieser Personen unkenntlich zu machen. Zu beachten ist hier, die Mitarbeiter richtig zu schulen, die sich um die Personen kümmern, die Zugriff auf die Aufnahmen wünschen.

Unterstützung

Können Sie bei einer persönlichen Zugriffsanforderung oder polizeilichen Ermittlungen problemlos auf Aufnahmen zugreifen?

Jeder Sicherheitsansatz bei der Vorbereitung auf die DSGVO muss drei Aspekte abdecken:

  • Prävention/Technologie
  • Personen
  • Prozess

Mit der richtigen Anleitung und Unterstützung ist es Ihnen Möglich die Datenschutzanforderungen der DSGVO korrekt einzuhalten. Gleichzeitig kann dies zu einer verbesserten Sicherheitslage und zu wirtschaftlichen Vorteilen führen.

Das Wichtigste ist, nicht die Nerven zu verlieren: Sie haben, wenn auch nur begrenzt, Zeit, Ihren Datenschutz und den physischen Zugriff auf diese Daten DSGVO-konform zu gestalten. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist!

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