Alleinarbeiter schützen mit der Personen-Notsignal-Anlage
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Schutz und Sicherheit von Alleinarbeitsplätzen

Almas Team

Sicherheit steht an erster Stelle! Schützen Sie Alleinarbeiter mit moderner Technologie und bewährten Schutzmaßnahmen. Erfahren Sie, wie Sie Risiken mit einer Personen-Notsignal-Anlage minimieren können.

Was ist Alleinarbeit?

Als Alleinarbeit zählt nach DGUV Regel 100-001 jede Tätigkeit, die eine Person außerhalb der Ruf- und Sichtweise zu anderen Personen und unabhängig von der Dauer der Beschäftigung ausführt. Dabei findet man Einzelarbeitsplätze in den unterschiedlichsten Branchen und Bereichen. Von Reinigungs-, Wartungs- oder Kontrollarbeiten bis hin zu Tätigkeiten in Kraftwerken, Kläranlagen und Deponien. Aber auch im Einzelhandel, Transportwesen, in der Baubranche oder Gastronomie sind Alleinarbeiter keine Seltenheit.

 

Risikofaktor Alleinarbeit

Eine Person in Alleinarbeit ist zunächst den gleichen Risiken ausgesetzt wie ein Mitarbeiter, der in Anwesenheit von Kollegen arbeitet. Problematisch wird es erst, wenn allein tätige Personen in eine Notsituation geraten und nicht mehr in der Lage sind, selbständig Hilfe zu organisieren. Dabei kann es sich um physische Risiken wie körperliche Verletzungen infolge von Stürzen, plötzliche Krankheit, Herzinfarkt und körperliche Ausfälle oder soziale Risiken (Einschüchterung am Arbeitsplatz, Aggression, Gewalt etc.) handeln. Grundsätzlich gilt: Geht von einem Arbeitsplatz eine erhöhte Gefährdung aus, ist das Unternehmen verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu integrieren, um jederzeit Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren. In welchem Umfang diese umgesetzt werden, ist abhängig von der im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Gefährdungsbeurteilung.

 

Gefährdungsbeurteilung bei Alleinarbeit

Nach DGUV Regel 100-001 ist der Unternehmer bei „gefährlicher“ Alleinarbeit verpflichtet, über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische und organisatorische Personenschutzmaßnahmen zu sorgen. Dazu zählen die zuverlässige Überwachung der allein tätigen Mitarbeiter, eine professionelle Gefährdungsbeurteilung und die Beachtung der Gesetze und Verordnungen. Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) heißt es unter §5: „Die mit der Alleinarbeit verbundenen Gefährdungen sind zu ermitteln, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen vorzusehen.“ Ergibt sich auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte bzw. kritische Gefährdungsstufe, ist die Integration von geeigneten Schutzmaßnahmen verpflichtend. Diese reichen vom Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bis hin zur Integration einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) . Wird die Eintrittswahrscheinlichkeit eines arbeitsbedingten Notfalls als so hoch eingeschätzt, dass eine Minimierung durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht möglich ist, gilt Alleinarbeit generell als unzulässig. Auch bestimmte Bevölkerungsschichten wie z.B. Jugendliche, schwangere Frauen, Mitarbeiter mit chronischen bzw. psychischen Erkrankungen oder Personen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko dürfen nicht allein ohne Anwesenheit von Kollegen arbeiten.

 

Sicherheit von Alleinarbeitern

Allein in Deutschland sind rund 8,5 Millionen Menschen außerhalb der Ruf- und Sichtweise von Kollegen tätig. Bei „gefährlichen“ Alleinarbeitsplätzen sind Arbeitgeber nach §5 Arbeitsschutzgesetz neben einer umfassenden Risikoanalyse zur Implementierung angemessener Maßnahmen zum Personenschutz verpflichtet.

Checkliste zur Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen:

  • Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) 
  • Optimale Beleuchtung von Lagerhallen, Werkstätten und Außenbereichen
  • Sichere Schutzausrüstung
  • Freihalten von Fluchtwegen
  • Notfallmedizin vor Ort
  • Regelmäßige Mitarbeiterschulungen

 

 

Alleinarbeiterschutz mit der Personen-Notsignal-Anlage

Ist Alleinarbeit zulässig und geht von der Tätigkeit eine erhöhte bzw. kritische Gefährdung aus, besteht für den Arbeitgeber die Pflicht zur Überwachung des Mitarbeiters mit einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA). Der sogenannte Totmannschalter  – auch Totmannwarner, Totmanneinrichtung oder Totmannmelder – ist speziell für allein arbeitende Personen konzipiert, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind. Je nach individuellem Bedarf lassen sich dabei unterschiedliche PNA Geräte unterscheiden. Von SafeAbility  über SafeWatch  bis hin zu SafeAbilityEx . Die Alarmauslösung erfolgt abhängig von der jeweiligen Gefahrensituation. Liegt der Alleinarbeiter in Folge eines Sturzes oder medizinischen Notfalls regungslos am Boden, erkennt der Totmannmelder die untypische Lageposition und setzt automatisch einen Notruf ab. Gleichzeitig vermittelt ein eingebautes GPS-Signal dem Notrufempfänger umgehend, wo sich der Alleinarbeiter aktuell befindet. Fühlt sich der Mitarbeiter bedroht bzw. angegriffen oder treten plötzlich gesundheitliche Probleme auf, wird das Notsignal durch aktives Drücken der SOS-Taste ausgelöst. In beiden Fällen erfolgt das Signal still.

 

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