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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? EuGH-Entscheid über Arbeitszeiterfassung

Almas Team

Wenn es nach einem Generalanwalt des EuGH geht, könnte es das Ende der Vertrauensarbeitszeit sein, wie Millionen Arbeitnehmer sie kennen.

EuGH-Entscheid über Arbeitszeiterfassung

Wenn es nach einem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geht, könnte es das Ende der Vertrauensarbeitszeit sein, wie Millionen Arbeitnehmer sie kennen.

In Deutschland war es bisher nicht verpflichtend, jede geleistete Arbeitsstunde zu dokumentieren. Doch das könnte sich bald ändern, wenn der EuGH der Einschätzung des Generalanwalts zustimmt. Grund für diese Debatte sind die europäischen Arbeitszeitrichtlinien. Darin ist unter anderem die Pausenregelung von mindestens 30 Minuten bei mehr als sechs Arbeitsstunden geregelt. Um zu gewährleisten, dass diese Arbeitszeitrichtlinien, ebenso wie die EU-Grundrechtecharta auch wirklich eingehalten werden, wäre nach Einschätzung des Generalanwalts eine Zeiterfassung notwendig.

Nach jetzigem Recht ist es in Deutschland nur verpflichtend, die über die reguläre Arbeitszeit von acht Stunden hinausgehende Arbeitsstunden zu erfassen, was übrigens auch bei Vertrauensarbeitszeit gilt (§ 16 ArbZG). Das bedeutet: Überstunden müssen aufgezeichnet werden. Nimmt der Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht wahr, drohen empfindliche Geldstrafen.

Was würden diese Änderungen bedeuten?

Häufig werden die Vorschläge der Generalanwälte vom EuGH angenommen, das ist jedoch nicht zwingend der Fall. Das Urteil des EuGH zu dieser Frage steht noch aus. Durch eine Zustimmung des EuGH kämen auf die Unternehmen und Mitarbeiter einige Änderungen zu. Um die Einhaltung der von der EU festgelegten Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten überprüfen zu können, ist ein Arbeitszeiterfassungssystem notwendig. Überstunden und Minusstunden müssten dokumentiert werden, die Vertrauensarbeitszeit würde damit nicht mehr angewendet werden können.

Das kann sich sowohl positiv als auch negativ für die Arbeitnehmer auswirken. Möglich ist, dass sich die Forderung vieler Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität im Arbeitsalltag dadurch praktikabel umsetzen ließe.

Arbeitszeiterfassungssystem OPTIMA TIME

Arbeitszeiterfassungssysteme aller Art befinden sich bereits auf dem Markt. Als eines der führenden Unternehmen für Sicherheitstechnik bieten wir diverse Möglichkeiten der Zeiterfassung an. Eine davon nennt sich OPTIMA TIME.

Die Vorteile von OPTIMA TIME:

  • OPTIMA Time ist ein serverbasiertes Zeiterfassungssystem, das als „All-in-One“-Lösung entwickelt wurde. Serverbasiert bedeutet genauer, dass keine Installation einer Software auf  PC, Handy oder Tablet erfolgt. Um die Anwendung zu nutzen reicht ein internetfähiges Gerät aus. Arbeitnehmer und Management können somit flexibel von jedem Ort aus darauf zugreifen.

 

  • Mit nur wenigen Klicks neue Benutzer anlegen, die sich bequem mit ihrem Fingerabdruck am OPTIMA Ultra Reader per Fingerabdruck identifizieren. Über dieses Terminal können Stempelzeiten verwaltet und Urlaubsanträge gesendet werden. So müssen weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sich um verlorengegangene Transponder oder PINs sorgen – der Fingerabdruck genügt zur Identifikation.

 

Sollte der EuGH dem Vorschlag des Generalanwalts zustimmen, sind Unternehmen mit OPTIMA TIME perfekt auf die neuen Anforderungen vorbereitet.

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