Gefährdungsbeurteilung: Personen-Notsignal-Anlage
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Gefährdungsbeurteilung bei Alleinarbeit

Almas Team

Erfahren Sie, wie die Gefährdungsbeurteilung funktioniert, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind und wie moderne Technologien wie Personen-Notsignal-Anlagen dabei helfen können.

Gefährliche Alleinarbeiten

Generell entspricht Alleinarbeit dem üblichen Lebensrisiko und stellt per Definition noch keine Gefahr dar. Doch in bestimmten Arbeitsbereichen wie z.B. bei Montage- oder Reparaturarbeiten, im Außendienst, in der Gebäudereinigung oder im Sicherheitsbereich kann die Gefährdung so groß sein, dass die Integration zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen verpflichtend ist. Dabei kann es sich um physische Risiken wie körperliche Verletzungen in Folge von Stürzen, plötzliche Krankheit, Herzinfarkt und körperliche Ausfälle oder soziale Risiken (Einschüchterung am Arbeitsplatz, Aggression, Gewalt etc.) handeln. Ob und in welchem Maße eine Tätigkeit als „gefährlich“ eingestuft wird, erfolgt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung.

 

Gesetzliche Bestimmungen bei Alleinarbeit

Nach §5 Arbeitsschutzgesetz besteht für Unternehmen die Verpflichtung, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken von Einzelarbeitsplätzen zu ermitteln und die Arbeitsbedingungen zu prüfen. Auf Basis dieser Beurteilung erfolgt der Einsatz und die Dokumentation geeigneter Sicherheitsmaßnahmen. Dabei setzt sich die Gefährdungsbeurteilung aus der Gefährdungsermittlung sowie der Berechnung des jeweiligen Risikopotenzials (Risikobeurteilung) zusammen. Bei ersterer erfolgt eine Einteilung in Gefährdungsfaktoren hinsichtlich Einrichtung der Arbeitsstätte, dem Einsatz von Arbeitsmitteln, der Gestaltung von Arbeitsabläufen etc. durch den Betriebsarzt, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie der betroffenen MitarbeiterInnen. Anhand der Gefährdungsstufe (GZ), Notfallwahrscheinlichkeit (NW) sowie der Zeitdauer bis zum Einsatz von Hilfsmaßnahmen (EV) wird im Anschluss das Risiko beurteilt.

 

Wie funktioniert die Gefährdungsbeurteilung?

Im ersten Schritt der Gefährdungsbeurteilung erfolgt die genaue Ermittlung und Beschreibung aller vom alleinarbeitenden Mitarbeiter ausgeführten Tätigkeiten. Besteht für den Alleinarbeiter im Rahmen seiner Beschäftigung ein hohes Risiko, das sich weder technisch noch organisatorisch verringern lässt und wird die Wahrscheinlichkeit eines Notfalls als hoch eingestuft, ist Alleinarbeit generell verboten. Auch Jugendliche, schwangere Frauen, Mitarbeiter mit chronischen bzw. psychischen Erkrankungen, suchtkranke Angestellte oder andere Beschäftigte mit erhöhten Gesundheitsrisiken sind grundsätzlich von Alleinarbeit ausgeschlossen.
Ist Alleinarbeit hingegen erlaubt, werden im Anschluss die möglichen Gefährdungen wie z.B. ungeschützte Maschinenteile oder gefährliche Stoffe für die jeweiligen Tätigkeiten ermittelt. Letztendlich erfolgt für jede Gefährdung eine Bewertung nach einem festgelegten Risiko-Wert (R= (GZ + EV) x NW). Ergibt sich ein R-Wert größer als 30 ist der Einsatz von technischen, organisatorischen oder personellen Maßnahmen zur Risikominimierung verpflichtend. Im technischen Bereich hat sich die Einrichtung von Personen-Notsignal-Anlagen https://totmann-schalter.de/ besonders bewährt. Wird durch die zusätzlichen Maßnahmen keine Risikominimierung erreicht, darf die Tätigkeit nicht mehr in Alleinarbeit ausgeführt werden. Ist R kleiner als 30, handelt es sich um ein akzeptables Risiko und die Integration von weiteren Sicherheitsmaßnahmen ist nicht erforderlich.

 

Festlegen von Schutzmaßnahmen

Gefährliche Alleinarbeit ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen erlaubt. So hat der Arbeitgeber zur Überwachung von Einzelarbeitsplätzen, die eine kritische oder erhöhte Gefährdung aufweisen, für weitere technische und organisatorische Überwachungsmaßnahmen – über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus – zu sorgen. Mit der Integration einer Personen-Notsignal-Anlage (PNA) wie dem Totmannschalter erhalten Alleinarbeiter im Notfall rechtzeitig Erste-Hilfe-Leistungen. Dabei ist das Prinzip denkbar einfach: Liegt der Mitarbeiter in Folge eines Sturzes oder medizinischen Notfalls regungslos am Boden, erkennt der Totmannmelder die untypische Lageposition und setzt automatisch einen Notruf ab (willensunabhängige Alarmauslösung). Gleichzeitig vermittelt ein eingebautes GPS-Signal dem Notrufempfänger umgehend, wo sich der Alleinarbeiter aktuell befindet. Im Falle einer Bedrohung oder plötzlich auftretender gesundheitlicher Probleme wird das Notsignal durch aktives Drücken der SOS-Taste ausgelöst (willensabhängige Alarmauslösung). In beiden Situationen erfolgt das Signal still.

 

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