Blog
Videoüberwachung und die DSGVO
Almas Team
Videoüberwachung und die DSGVO: Was Unternehmen beachten müssen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist für Unternehmen in Deutschland von zentraler Bedeutung, insbesondere wenn es um den Einsatz von Videoüberwachung und Überwachungskameras geht. In diesem Artikel beleuchten wir die wesentlichen Anforderungen der DSGVO an die Videoüberwachung und geben praxisnahe Tipps, wie Unternehmen sicherstellen können, dass ihre Überwachungssysteme den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz.
DSGVO und Videoüberwachung: Relevanz für Unternehmen
Die DSGVO stellt spezifische Anforderungen an die Videoüberwachung, die für Unternehmen jeder Größe und Branche gleichermaßen relevant sind. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, um Ihre Überwachungskameras DSGVO-konform zu gestalten:
- Begründung (Art. 5, 6 DSGVO):
- Für die Installation von Überwachungskameras müssen Unternehmen einen klaren Zweck angeben, wie die Sicherheit von Gebäuden oder die Überwachung von Arbeitsabläufen. Jede Kamera sollte einen nachvollziehbaren Zweck haben, dokumentiert in einer Datenschutz-Folgenabschätzung für Ihre Videoüberwachung.
- Information der Betroffenen (Art. 13, 14 DSGVO):
- Alle Personen, die von Überwachungskameras erfasst werden könnten, müssen über die Existenz der Kameras und den Zweck der Datenerfassung informiert werden. Besonders wichtig ist dies, wenn der Zweck nicht offensichtlich ist, z.B. bei der Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz.
- Aufzeichnung und Speicherung (Art. 5, 25 DSGVO):
- Überwachungssysteme sollten so gestaltet sein, dass die Aufzeichnung unterbrochen werden kann. Es sollte möglich sein, Bild- und Tonaufnahmen unabhängig voneinander zu stoppen, es sei denn, es gibt eine klare rechtliche Grundlage für die gleichzeitige Aufzeichnung.
- Die übliche Aufbewahrungsfrist für Videoaufnahmen beträgt 30 Tage. Bei einer längeren Speicherung müssen Unternehmen dies in ihrer Datenschutz-Folgenabschätzung dokumentieren und begründen.
- Sicherer Zugriff und Datenmanagement (Art. 32 DSGVO):
- Um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, sollten Unternehmen sichere Speicherlösungen und Zugriffsmechanismen implementieren. Dokumentierte Richtlinien zur Datenaufbewahrung stellen sicher, dass nur befugte Personen Zugriff auf die Aufnahmen haben.
- Recht auf Einsicht (Art. 15 DSGVO):
- Personen, deren Gesichter durch Überwachungskameras aufgezeichnet wurden, haben das Recht, eine Kopie ihrer personenbezogenen Daten in den Aufnahmen zu erhalten. Unternehmen müssen innerhalb von 40 Tagen auf solche Anfragen reagieren und sicherstellen, dass die Privatsphäre anderer Personen durch Verpixelung geschützt wird.
Praktische Tipps und Beispiele:
Einzelhandel:
Für Einzelhandelsunternehmen wird empfohlen, Überwachungskameras zur Diebstahlprävention und Sicherung ihrer Geschäftsräume einzusetzen. Die Kameras sollten strategisch platziert werden, um sowohl den Verkaufsbereich als auch den Eingangsbereich zu überwachen. Klare Beschilderungen sollten Kunden und Passanten deutlich über die Videoüberwachung informieren. Dies trägt nicht nur zur Abschreckung potenzieller Diebe bei, sondern stellt auch sicher, dass die DSGVO-Anforderungen erfüllt werden. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter zum Umgang mit Überwachungsaufnahmen und die Implementierung klarer Datenschutzrichtlinien tragen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei.
Industrie:
In der Industrie ist es ratsam, Überwachungskameras in verschiedenen Bereichen der Produktionsanlagen zu installieren, um die Sicherheit zu erhöhen und betriebliche Abläufe zu überwachen. Die Kameras sollten so positioniert werden, dass sie kritische Maschinen und Produktionslinien abdecken. Diese Maßnahme dient nicht nur der Sicherheit der Mitarbeiter, sondern auch dem Schutz vor unbefugtem Zugriff auf sensible Produktionsdaten. Unternehmen sollten regelmäßige Überprüfungen ihrer Überwachungssysteme durchführen, um sicherzustellen, dass alle Aufnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen der DSGVO korrekt erfasst und gespeichert werden. Durch klare Datenschutzrichtlinien und Schulungen für das Personal können Unternehmen die Einhaltung der Datenschutzstandards sicherstellen und gleichzeitig ihre Betriebssicherheit verbessern.
Bürokomplex:
In Bürokomplexen sollten Überwachungskameras zur Überwachung von Eingängen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Bereichen integriert werden. Die Kameras sollten darauf ausgelegt sein, potenzielle Sicherheitsrisiken zu minimieren und die Sicherheit der Mieter zu gewährleisten. Vor der Installation sollten das Management eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, um die Notwendigkeit und den Umfang der Überwachung zu dokumentieren. Durch transparente Kommunikation und gut sichtbare Hinweise sollten Mieter und Besucher über die Anwesenheit der Kameras und den Zweck der Datenerfassung informiert werden. Regelmäßige Wartung und Updates der Überwachungssysteme gewährleisten, dass die Aufnahmen jederzeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Privatsphäre der Büronutzer geschützt bleibt.
Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO-Anforderungen
Zusätzlich zur technischen und prozessualen Umsetzung der DSGVO-Anforderungen ist es entscheidend, dass Unternehmen sich auf eine effektive Unterstützung verlassen können. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, bei persönlichen Zugriffsanforderungen oder polizeilichen Ermittlungen problemlos auf Aufnahmen zugreifen zu können.
Jeder Sicherheitsansatz für die Vorbereitung auf die DSGVO sollte drei zentrale Aspekte abdecken: Prävention durch geeignete Technologien, Schulung und Sensibilisierung der beteiligten Personen sowie klare und effiziente Prozesse zur Einhaltung der Datenschutzstandards.
Mit der richtigen Anleitung und Unterstützung ist es Unternehmen möglich, die Datenschutzanforderungen der DSGVO korrekt zu erfüllen. Dies kann nicht nur zu einer verbesserten Sicherheitslage führen, sondern auch wirtschaftliche Vorteile bieten, indem das Vertrauen von Kunden und Partnern gestärkt wird.
Das Wichtigste ist, nicht die Nerven zu verlieren: Unternehmen haben, wenn auch begrenzt, Zeit, um ihren Datenschutz und den Zugriff auf personenbezogene Daten DSGVO-konform zu gestalten. Warten Sie nicht, bis es zu spät ist!
Sie möchten ein Videoüberwachungssystem in Ihrem Unternehmen implementieren?
Sehr gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich.
Niederlassung Deutschland
Floßwörthstr. 57 | 68199 Mannheim | +49 (0) 621 842 528-0 | anfragen@almas-industries.com
Niederlassung Österreich
Josef-Schwer-Gasse 9 | 5020 Salzburg | +43 (0) 800 / 201 277| info@almas-industries.at
Einfach anrufen oder das Kontaktformular ausfüllen.